3189 (Urheberrecht-Ende): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Data-Wiki
imported>Martha Rosenkötter
Keine Bearbeitungszusammenfassung
imported>Angela Kailus
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(7 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 23: Zeile 23:
[[Kategorie:Urheberrecht]]
[[Kategorie:Urheberrecht]]
{{MIDAS-Handbuch-Link|072,073}}
{{MIDAS-Handbuch-Link|072,073}}
Dieser Aspekt dient der Angabe des Urheberrecht-Endes im '''Künstler-Dokument'''.
Dieser Aspekt dient der Angabe des Urheberrecht-Endes im '''Künstler-und Foto-Dokument'''.
== Erfassungsregeln bei Foto Marburg ==
== Erfassungsregeln bei Foto Marburg ==
Praxis gemäß MIDAS-Handbuch.
Praxis gemäß MIDAS-Handbuch.<br />
 
Das [[Künstler-Urheberrecht]] gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers. Der Urheberrechtsstatus ändert sich jeweils zum 1.1. des Folgejahres. Ist ein Künstler am 23.3.1952 gestorben, ist sein Werk ab dem 1.1.2023 gemeinfrei.
Bei noch lebenden Künstlern wird wie im Aspekt [[3180 (Schaffenszeit)]] das Ende der prospektiven Geltungsdauer mit dem Jahr 3000 angesetzt.
==== Zulässige Einträge sind (Datumsangaben der Eintragsvoraussetzungen Stand 2017): ====
*<code>gemeinfrei</code>,
**wenn der Künstler bis einschließlich 1946 verstorben ist oder
**wenn kein Sterbedatum bekannt, der Künstler aber vor 1866 zuletzt nachgewiesen ist.
*<code>Urheberrecht (jjjj gestorben)</code>,
**wenn der Künstler nach 1946 verstorben ist.
*<code>Urheberrecht (Nachweis bis jjjj)</code>,
**wenn der Künstler nach 1946 nachgewiesen, aber kein Sterbedatum bekannt ist. Immer das späteste Datum aus [[3180 (Schaffenszeit)]] eintragen, bei (wahrscheinlich) noch lebenden Künstlern <code>3000</code>.
*<code>Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj)</code>,
**wenn der Künstler vor 1946 zuletzt nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt, Geburtsdatum oder erstes Erwähnungsdatum 1866 oder später ist. Hier ist das das letzte Nachweisdatum einzutragen.
*<code>Urheberrecht (Nachweis bis jjjj; Name unvollständig)</code>
**wenn der Künstler nach 1946 nachgewiesen, aber der Name nicht vollständig nachweisbar oder nur durch Initialen nachgewiesen ist.
*<code>Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj; Name unvollständig)</code>
**wenn der Künstler vor 1946 zuletzt nachgewiesen, erstes Erwähnungsdatum 1866 oder später ist, aber der Name nicht vollständig nachweisbar oder nur durch Initialen nachgewiesen ist.


== Offene Fragen ==
== Offene Fragen ==

Aktuelle Version vom 4. August 2022, 12:29 Uhr

MIDAS
Feldnummer 3189
Feldbezeichnung Urheberrecht-Ende
Leitaspekt ft30 (Foto @ Künstler) - fto, ob30 (Objekt @ Künstler) - obj
Wiederholfeld Nein
Thesauriert Nein
Objektgruppe Ortsfeste Objekte, Architektur-Ausstattung, Sammlungsgut
Dokumenttyp Fotografien (fto), Künstler (kue), Objekte (obj)
Index 3189 (Urheberrecht-Ende) - obj, fto, kue
Siehe auch 8450 (Foto)
Augmentierung 3189 (Urheberrecht-Ende) - kue3189 (Urheberrecht-Ende) - obj
Bildindex
Index
DFL-Baustein
Relevanz für Erfassung
Pflichtfeld
Kernfeld Künstler (kue), Fotografien (fto)
Optional

MIDAS-Handbuch (2001)

Dieser Aspekt dient der Angabe des Urheberrecht-Endes im Künstler-und Foto-Dokument.

Erfassungsregeln bei Foto Marburg

Praxis gemäß MIDAS-Handbuch.

Das Künstler-Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers. Der Urheberrechtsstatus ändert sich jeweils zum 1.1. des Folgejahres. Ist ein Künstler am 23.3.1952 gestorben, ist sein Werk ab dem 1.1.2023 gemeinfrei. Bei noch lebenden Künstlern wird wie im Aspekt 3180 (Schaffenszeit) das Ende der prospektiven Geltungsdauer mit dem Jahr 3000 angesetzt.

Zulässige Einträge sind (Datumsangaben der Eintragsvoraussetzungen Stand 2017):

  • gemeinfrei,
    • wenn der Künstler bis einschließlich 1946 verstorben ist oder
    • wenn kein Sterbedatum bekannt, der Künstler aber vor 1866 zuletzt nachgewiesen ist.
  • Urheberrecht (jjjj gestorben),
    • wenn der Künstler nach 1946 verstorben ist.
  • Urheberrecht (Nachweis bis jjjj),
    • wenn der Künstler nach 1946 nachgewiesen, aber kein Sterbedatum bekannt ist. Immer das späteste Datum aus 3180 (Schaffenszeit) eintragen, bei (wahrscheinlich) noch lebenden Künstlern 3000.
  • Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj),
    • wenn der Künstler vor 1946 zuletzt nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt, Geburtsdatum oder erstes Erwähnungsdatum 1866 oder später ist. Hier ist das das letzte Nachweisdatum einzutragen.
  • Urheberrecht (Nachweis bis jjjj; Name unvollständig)
    • wenn der Künstler nach 1946 nachgewiesen, aber der Name nicht vollständig nachweisbar oder nur durch Initialen nachgewiesen ist.
  • Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj; Name unvollständig)
    • wenn der Künstler vor 1946 zuletzt nachgewiesen, erstes Erwähnungsdatum 1866 oder später ist, aber der Name nicht vollständig nachweisbar oder nur durch Initialen nachgewiesen ist.

Offene Fragen

Mapping

MIDAS-LIDO

Platz für technische Details zur MIDAS-LIDO-Transformation.

LIDO-CRM

Platz für technische Details zur LIDO-CRM-Transformation.

MIDAS-CRM

Platz für technische Details zur MIDAS-CRM-Transformation.