Bildrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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ACHTUNG: "'''Die Lizenzen und CC0 können nicht widerrufen werden!'''"<ref>https://wiki.creativecommons.org/wiki/Considerations_for_licensors_and_licensees</ref>
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=== Lizenzen und Rechtehinweise – der Lizenzkorb der Deutschen Digitalen Bibliothek ===
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https://mueller.legal/de/aktuelles/drohnen-fotografien-von-urheberrechtlich-geschuetzten-werken-fallen-unter-die-panoramafreiheit
https://mueller.legal/de/aktuelles/drohnen-fotografien-von-urheberrechtlich-geschuetzten-werken-fallen-unter-die-panoramafreiheit
== MIDAS-Felder für Rechtehinweise ==
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Version vom 18. Februar 2022, 10:34 Uhr

Bildrechte

"Bildrechte sind die dem Lichtbildner zustehenden Urheberrechte an seinem Lichtbild oder Lichtbildwerk. Außerdem fallen darunter das Persönlichkeitsrecht einer fotografierten Person, das Hausrecht beim Fotografieren auf fremden Grundstücken sowie gewerbliche Schutzrechte an einem fotografierten Gegenstand, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Fotografiererlaubnis erforderlich machen." [1]

Siehe auch: Künstler-Urheberrecht

Ziel ist eine eindeutige Deklaration der Objekte und Fotos durch:

Rechtehinweise - rights statements [2]

Standardisierte Rechtehinweise für das online verfügbare Kulturerbe

  • Urheberrechtsschutz (Hinweise für Werke die urheberrechtlich geschützt sind, "In Copyright")
    • InC Urheberrechtsschutz [3]
    • InC-NC Urheberrechtsschutz - Nicht kommerzielle Nutzung gestattet [4]
    • InC-EDU Urheberrechtsschutz - Nutzung zu Bildungszwecken erlaubt [5]
    • InC-RUU Urheberrechtsschutz - Rechteinhaber nicht auffindbar oder identifizierbar [6]
    • InC-OW-EU Urheberrechtsschutz - Verwaistes Werk EU [7]
  • Kein Urheberrechtsschutz (Hinweise für Werke die nicht urheberrechtlich geschützt sind)
    • NoC-CR Kein Urheberrechtsschutz - Andere rechtliche Beschränkungen [8]
    • NoC-US Kein Urheberrechtsschutz - Vereinigte Staaten [9]
    • NoC-CR Kein Urheberrechtsschutz - Vertragliche Beschränkungen [10]
    • NoC-NC Kein Urheberrechtsschutz - nur nicht kommerzielle Nutzung erlaubt [11]
  • Andere (Hinweise für Werke, bei denen der Urheberrechtsschutz nicht mit Sicherheit festgestellt wurde)
    • NKC Kein Urheberrechtsschutz bekannt [12]
    • CNE Urheberrechtsschutz nicht bewertet [13]
    • UND Urheberrechtsschutz ungewiss [14]

CC - creative commons [15]

  • CC BY - Namensnennung 4.0 International [16]
  • CC BY-SA - Namensnennung-Share Alike 4.0 International [17]
  • CC BY-NC - Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International [18]
  • CC BY-NC-SA - Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike 4.0 International [19]
  • CC BY-ND - Namensnennung-Keine Bearbeitungen 4.0 International (Details) [20]
  • CC BY-NC-ND - Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitungen 4.0 International [21]
  • CC0 (aka CC Zero)

ACHTUNG: "Die Lizenzen und CC0 können nicht widerrufen werden!"[22]

Lizenzen und Rechtehinweise – der Lizenzkorb der Deutschen Digitalen Bibliothek

"Alle in der Deutschen Digitalen Bibliothek auffindbaren digitalen Inhalte sind mit einem Hinweis zu den Nutzungsmöglichkeiten zu versehen, damit die Nutzerinnen und Nutzer der DDB wissen, was sie mit den Inhalten tun dürfen und was nicht. Dafür müssen die Datenpartner entweder eine Creative-Commons-Lizenz, oder einen Hinweis zum Rechtsstatus angeben."[23]

Rights statesments - Rechtehinweise bei der Europeana

"Rights statements express the copyright status of a digital object and provide information about how you can access and re-use the object. This page outlines the rights statements you can apply to the data you share with Europeana."[24]

Panoramafreiheit

"Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine in vielen Rechtsordnungen vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss. In den meisten Urheberrechtsordnungen wird diese grundsätzliche Freistellung zugleich durch spezifische Beschränkungen ausgestaltet, um den Urheber in seiner Rechtsstellung nicht übermäßig zu belasten." [25]

siehe auch:

https://irights.info/artikel/drohnenjournalismus-recht-am-bild-urheberrecht-luftvo-journalistisches-arbeiten/23823

https://mueller.legal/de/aktuelles/drohnen-fotografien-von-urheberrechtlich-geschuetzten-werken-fallen-unter-die-panoramafreiheit

MIDAS-Felder für Rechtehinweise

Objekt