3189 (Urheberrecht-Ende): Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Künstler-Urheberrecht]] gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers und wird demnach nach dem im MIDAS-Handbuch beschriebenen Regeln zur [[3180 (Schaffenszeit)]] angesetzt.
Das [[Künstler-Urheberrecht]] gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers und wird demnach nach dem im MIDAS-Handbuch beschriebenen Regeln zur [[3180 (Schaffenszeit)]] angesetzt.
==== zulässige Einträge ====
#Künstler ist bis 1941 einschließlich verstorben: Eintrag <code>gemeinfrei</code>
#kein Sterbedatum bekannt, Künstler ist vor 1860 zuletzt nachgewiesen: Eintrag <code>gemeinfrei</code>
#Künstler ist nach 1941 verstorben: Eintrag <code>Urheberrecht (jjjj gestorben)</code>
#Künstler ist nach 1941 nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt: Eintrag <code>Urheberrecht (Nachweis bis jjjj)</code>. Immer das zweite Datum aus [[3180 (Schaffenszeit)]] eintragen, bei wahrscheinlich noch lebenden Künstlern <code>3000</code>.
#Künstler ist vor 1941 zuletzt nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt, Geburtsdatum oder erstes Erwähnungsdatum ist 1860 oder später: Eintrag <code>Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj)</code>. Hier das letzte Nachweisdatum eintragen.
#Ist der Vorname eines Künstlers unbekannt oder nur durch Initialen nachgewiesen, sinkt die Wahrscheinlichkeit, ihn identifizieren zu können. Die Urheberrechtsangabe wird in diesen Fällen ergänzt um den Zusatz …, Name unvollständig). Dadurch können wir bei der Recherche die undeutlichen Künstlerpersonen zunächst ausgrenzen. z.B. [[3189 (Urheberrecht-Ende)]]= <code>Urheberrecht (Nachweis bis 1957; Name unvollständig)</code>


== Offene Fragen ==
== Offene Fragen ==

Version vom 18. August 2017, 07:50 Uhr

MIDAS
Feldnummer 3189
Feldbezeichnung Urheberrecht-Ende
Leitaspekt ft30 (Foto @ Künstler) - fto, ob30 (Objekt @ Künstler) - obj
Wiederholfeld Nein
Thesauriert Nein
Objektgruppe Ortsfeste Objekte, Architektur-Ausstattung, Sammlungsgut
Dokumenttyp Fotografien (fto), Künstler (kue), Objekte (obj)
Index 3189 (Urheberrecht-Ende) - obj, fto, kue
Siehe auch 8450 (Foto)
Augmentierung 3189 (Urheberrecht-Ende) - kue3189 (Urheberrecht-Ende) - obj
Bildindex
Index
DFL-Baustein
Relevanz für Erfassung
Pflichtfeld
Kernfeld Künstler (kue), Fotografien (fto)
Optional

MIDAS-Handbuch (2001)

Dieser Aspekt dient der Angabe des Urheberrecht-Endes im Künstler-und Foto-Dokument.

Erfassungsregeln bei Foto Marburg

Praxis gemäß MIDAS-Handbuch.

Das Künstler-Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers und wird demnach nach dem im MIDAS-Handbuch beschriebenen Regeln zur 3180 (Schaffenszeit) angesetzt.

zulässige Einträge

  1. Künstler ist bis 1941 einschließlich verstorben: Eintrag gemeinfrei
  2. kein Sterbedatum bekannt, Künstler ist vor 1860 zuletzt nachgewiesen: Eintrag gemeinfrei
  3. Künstler ist nach 1941 verstorben: Eintrag Urheberrecht (jjjj gestorben)
  4. Künstler ist nach 1941 nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt: Eintrag Urheberrecht (Nachweis bis jjjj). Immer das zweite Datum aus 3180 (Schaffenszeit) eintragen, bei wahrscheinlich noch lebenden Künstlern 3000.
  5. Künstler ist vor 1941 zuletzt nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt, Geburtsdatum oder erstes Erwähnungsdatum ist 1860 oder später: Eintrag Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj). Hier das letzte Nachweisdatum eintragen.
  6. Ist der Vorname eines Künstlers unbekannt oder nur durch Initialen nachgewiesen, sinkt die Wahrscheinlichkeit, ihn identifizieren zu können. Die Urheberrechtsangabe wird in diesen Fällen ergänzt um den Zusatz …, Name unvollständig). Dadurch können wir bei der Recherche die undeutlichen Künstlerpersonen zunächst ausgrenzen. z.B. 3189 (Urheberrecht-Ende)= Urheberrecht (Nachweis bis 1957; Name unvollständig)

Offene Fragen

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