3189 (Urheberrecht-Ende): Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Künstler-Urheberrecht]] gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers und wird demnach nach dem im MIDAS-Handbuch beschriebenen Regeln zur [[3180 (Schaffenszeit)]] angesetzt.
Das [[Künstler-Urheberrecht]] gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers und wird demnach nach dem im MIDAS-Handbuch beschriebenen Regeln zur [[3180 (Schaffenszeit)]] angesetzt.
==== zulässige Einträge ====
==== zulässige Einträge ====
#Künstler ist bis 1941 einschließlich verstorben: Eintrag <code>gemeinfrei</code>  
#<code>gemeinfrei</code>, wenn der Künstler bis einschließlich 1941 verstorben ist
#kein Sterbedatum bekannt, Künstler ist vor 1860 zuletzt nachgewiesen: Eintrag <code>gemeinfrei</code>  
#<code>gemeinfrei</code>, wenn kein Sterbedatum bekannt, Künstler aber vor 1860 zuletzt nachgewiesen ist
#Künstler ist nach 1941 verstorben: Eintrag <code>Urheberrecht (jjjj gestorben)</code>  
#<code>Urheberrecht (jjjj gestorben)</code>, wenn der Künstler nach 1941 verstorben ist
#Künstler ist nach 1941 nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt: Eintrag <code>Urheberrecht (Nachweis bis jjjj)</code>. Immer das zweite Datum aus [[3180 (Schaffenszeit)]] eintragen, bei wahrscheinlich noch lebenden Künstlern <code>3000</code>.  
#<code>Urheberrecht (Nachweis bis jjjj)</code>, wenn der Künstler nach 1941 nachgewiesen, aber kein Sterbedatum bekannt ist. Immer das zweite Datum aus [[3180 (Schaffenszeit)]] eintragen, bei wahrscheinlich noch lebenden Künstlern <code>3000</code>.  
#Künstler ist vor 1941 zuletzt nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt, Geburtsdatum oder erstes Erwähnungsdatum ist 1860 oder später: Eintrag <code>Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj)</code>. Hier das letzte Nachweisdatum eintragen.
#<code>Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj)</code>, wenn der Künstler vor 1941 zuletzt nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt, Geburtsdatum oder erstes Erwähnungsdatum 1860 oder später ist. Hier dann das letzte Nachweisdatum eintragen.
#Ist der Vorname eines Künstlers unbekannt oder nur durch Initialen nachgewiesen, sinkt die Wahrscheinlichkeit, ihn identifizieren zu können. Die Urheberrechtsangabe wird in diesen Fällen ergänzt um den Zusatz …, Name unvollständig). Dadurch können wir bei der Recherche die undeutlichen Künstlerpersonen zunächst ausgrenzen. z.B. [[3189 (Urheberrecht-Ende)]]= <code>Urheberrecht (Nachweis bis 1957; Name unvollständig)</code>
#<code>Urheberrecht (Nachweis bis 1957; Name unvollständig)</code>, falls der Vorname eines Künstlers unbekannt oder nur durch Initialen nachgewiesen ist. Dadurch können wir bei der Recherche die undeutlichen Künstlerpersonen zunächst ausgrenzen.


== Offene Fragen ==
== Offene Fragen ==

Version vom 18. August 2017, 07:57 Uhr

MIDAS
Feldnummer 3189
Feldbezeichnung Urheberrecht-Ende
Leitaspekt ft30 (Foto @ Künstler) - fto, ob30 (Objekt @ Künstler) - obj
Wiederholfeld Nein
Thesauriert Nein
Objektgruppe Ortsfeste Objekte, Architektur-Ausstattung, Sammlungsgut
Dokumenttyp Fotografien (fto), Künstler (kue), Objekte (obj)
Index 3189 (Urheberrecht-Ende) - obj, fto, kue
Siehe auch 8450 (Foto)
Augmentierung 3189 (Urheberrecht-Ende) - kue3189 (Urheberrecht-Ende) - obj
Bildindex
Index
DFL-Baustein
Relevanz für Erfassung
Pflichtfeld
Kernfeld Künstler (kue), Fotografien (fto)
Optional

MIDAS-Handbuch (2001)

Dieser Aspekt dient der Angabe des Urheberrecht-Endes im Künstler-und Foto-Dokument.

Erfassungsregeln bei Foto Marburg

Praxis gemäß MIDAS-Handbuch.

Das Künstler-Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers und wird demnach nach dem im MIDAS-Handbuch beschriebenen Regeln zur 3180 (Schaffenszeit) angesetzt.

zulässige Einträge

  1. gemeinfrei, wenn der Künstler bis einschließlich 1941 verstorben ist
  2. gemeinfrei, wenn kein Sterbedatum bekannt, Künstler aber vor 1860 zuletzt nachgewiesen ist
  3. Urheberrecht (jjjj gestorben), wenn der Künstler nach 1941 verstorben ist
  4. Urheberrecht (Nachweis bis jjjj), wenn der Künstler nach 1941 nachgewiesen, aber kein Sterbedatum bekannt ist. Immer das zweite Datum aus 3180 (Schaffenszeit) eintragen, bei wahrscheinlich noch lebenden Künstlern 3000.
  5. Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj), wenn der Künstler vor 1941 zuletzt nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt, Geburtsdatum oder erstes Erwähnungsdatum 1860 oder später ist. Hier dann das letzte Nachweisdatum eintragen.
  6. Urheberrecht (Nachweis bis 1957; Name unvollständig), falls der Vorname eines Künstlers unbekannt oder nur durch Initialen nachgewiesen ist. Dadurch können wir bei der Recherche die undeutlichen Künstlerpersonen zunächst ausgrenzen.

Offene Fragen

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