3189 (Urheberrecht-Ende): Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Künstler-Urheberrecht]] gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers und wird demnach nach dem im MIDAS-Handbuch beschriebenen Regeln zur [[3180 (Schaffenszeit)]] angesetzt.
Das [[Künstler-Urheberrecht]] gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers und wird demnach nach dem im MIDAS-Handbuch beschriebenen Regeln zur [[3180 (Schaffenszeit)]] angesetzt.
==== zulässige Einträge ====
==== Zulässige Einträge sind (Datumsangaben der Eintragsvoraussetzungen Stand 2017): ====
#<code>gemeinfrei</code>, wenn der Künstler bis einschließlich 1941 verstorben ist  
*<code>gemeinfrei</code>,
#<code>gemeinfrei</code>, wenn kein Sterbedatum bekannt, Künstler aber vor 1860 zuletzt nachgewiesen ist  
**wenn der Künstler bis einschließlich 1946 verstorben ist oder
#<code>Urheberrecht (jjjj gestorben)</code>, wenn der Künstler nach 1941 verstorben ist
**wenn kein Sterbedatum bekannt, der Künstler aber vor 1866 zuletzt nachgewiesen ist.
#<code>Urheberrecht (Nachweis bis jjjj)</code>, wenn der Künstler nach 1941 nachgewiesen, aber kein Sterbedatum bekannt ist. Immer das zweite Datum aus [[3180 (Schaffenszeit)]] eintragen, bei wahrscheinlich noch lebenden Künstlern <code>3000</code>.  
*<code>Urheberrecht (jjjj gestorben)</code>,
#<code>Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj)</code>, wenn der Künstler vor 1941 zuletzt nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt, Geburtsdatum oder erstes Erwähnungsdatum 1860 oder später ist. Hier dann das letzte Nachweisdatum eintragen.
**wenn der Künstler nach 1946 verstorben ist.
#<code>Urheberrecht (Nachweis bis 1957; Name unvollständig)</code>, falls der Vorname eines Künstlers unbekannt oder nur durch Initialen nachgewiesen ist. Dadurch können wir bei der Recherche die undeutlichen Künstlerpersonen zunächst ausgrenzen.
*<code>Urheberrecht (Nachweis bis jjjj)</code>,
**wenn der Künstler nach 1946 nachgewiesen, aber kein Sterbedatum bekannt ist. Immer das späteste Datum aus [[3180 (Schaffenszeit)]] eintragen, bei (wahrscheinlich) noch lebenden Künstlern <code>3000</code>.  
*<code>Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj)</code>,
**wenn der Künstler vor 1946 zuletzt nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt, Geburtsdatum oder erstes Erwähnungsdatum 1866 oder später ist. Hier ist das das letzte Nachweisdatum einzutragen.
*<code>Urheberrecht (Nachweis bis jjjj; Name unvollständig)</code>
**wenn der Künstler nach 1946 nachgewiesen, aber der Name nicht vollständig nachweisbar oder nur durch Initialen nachgewiesen ist.
*<code>Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj; Name unvollständig)</code>
**wenn der Künstler vor 1946 zuletzt nachgewiesen, erstes Erwähnungsdatum 1866 oder später ist, aber der Name nicht vollständig nachweisbar oder nur durch Initialen nachgewiesen ist.


== Offene Fragen ==
== Offene Fragen ==

Version vom 18. September 2017, 12:57 Uhr

MIDAS
Feldnummer 3189
Feldbezeichnung Urheberrecht-Ende
Leitaspekt ft30 (Foto @ Künstler) - fto, ob30 (Objekt @ Künstler) - obj
Wiederholfeld Nein
Thesauriert Nein
Objektgruppe Ortsfeste Objekte, Architektur-Ausstattung, Sammlungsgut
Dokumenttyp Fotografien (fto), Künstler (kue), Objekte (obj)
Index 3189 (Urheberrecht-Ende) - obj, fto, kue
Siehe auch 8450 (Foto)
Augmentierung 3189 (Urheberrecht-Ende) - kue3189 (Urheberrecht-Ende) - obj
Bildindex
Index
DFL-Baustein
Relevanz für Erfassung
Pflichtfeld
Kernfeld Künstler (kue), Fotografien (fto)
Optional

MIDAS-Handbuch (2001)

Dieser Aspekt dient der Angabe des Urheberrecht-Endes im Künstler-und Foto-Dokument.

Erfassungsregeln bei Foto Marburg

Praxis gemäß MIDAS-Handbuch.

Das Künstler-Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers und wird demnach nach dem im MIDAS-Handbuch beschriebenen Regeln zur 3180 (Schaffenszeit) angesetzt.

Zulässige Einträge sind (Datumsangaben der Eintragsvoraussetzungen Stand 2017):

  • gemeinfrei,
    • wenn der Künstler bis einschließlich 1946 verstorben ist oder
    • wenn kein Sterbedatum bekannt, der Künstler aber vor 1866 zuletzt nachgewiesen ist.
  • Urheberrecht (jjjj gestorben),
    • wenn der Künstler nach 1946 verstorben ist.
  • Urheberrecht (Nachweis bis jjjj),
    • wenn der Künstler nach 1946 nachgewiesen, aber kein Sterbedatum bekannt ist. Immer das späteste Datum aus 3180 (Schaffenszeit) eintragen, bei (wahrscheinlich) noch lebenden Künstlern 3000.
  • Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj),
    • wenn der Künstler vor 1946 zuletzt nachgewiesen, kein Sterbedatum bekannt, Geburtsdatum oder erstes Erwähnungsdatum 1866 oder später ist. Hier ist das das letzte Nachweisdatum einzutragen.
  • Urheberrecht (Nachweis bis jjjj; Name unvollständig)
    • wenn der Künstler nach 1946 nachgewiesen, aber der Name nicht vollständig nachweisbar oder nur durch Initialen nachgewiesen ist.
  • Urheberrecht? (Nachweis bis jjjj; Name unvollständig)
    • wenn der Künstler vor 1946 zuletzt nachgewiesen, erstes Erwähnungsdatum 1866 oder später ist, aber der Name nicht vollständig nachweisbar oder nur durch Initialen nachgewiesen ist.

Offene Fragen

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