Gemeinfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Der Begriff "'''gemeinfrei'''" <ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit</ref> wird bei Personen in [[3189_(Urheberrecht-Ende)]] eingetragen, wenn mehr als 70 Jahre zum Sterbedatum vergangen sind. | Der Begriff "'''gemeinfrei'''" <ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit</ref> wird bei Personen in [[3189_(Urheberrecht-Ende)]] eingetragen, wenn mehr als 70 Jahre zum Sterbedatum vergangen sind. | ||
Gemeinfreie Werke sind mit [[PDM|Public Domain Mark 1.0]] <code>http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</code> | Gemeinfreie Werke sind mit [[PDM|Public Domain Mark 1.0]] zu kennzeichnen (siehe [[9268 (Nutzungskonditionen)]]). | ||
<code>http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</code> | |||
Diese Kennzeichnung ist bei Flachware auf das reproduzierende Foto in [[8543c]] zu übertragen. | Diese Kennzeichnung ist bei Flachware auf das reproduzierende Foto in [[8543c]] zu übertragen. |
Version vom 14. März 2025, 08:43 Uhr
Gemeinfreiheit (gemeinfrei)
Der Begriff "gemeinfrei" [1] wird bei Personen in 3189_(Urheberrecht-Ende) eingetragen, wenn mehr als 70 Jahre zum Sterbedatum vergangen sind.
Gemeinfreie Werke sind mit Public Domain Mark 1.0 zu kennzeichnen (siehe 9268 (Nutzungskonditionen)).
http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/
Diese Kennzeichnung ist bei Flachware auf das reproduzierende Foto in 8543c zu übertragen.
§ 68 UrhG
Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke[2]
Urheberrechtsgesetz § 68 Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke werden nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt.