DDK-Lizenzkorb
DDK-Lizenzkorb
★ kennzeichnet Favoriten
Derzeit sind im Erfassungssystem APS folgende 20 Lizenzen und Rechtehinweise zur Vorauswahl als Nutzungshinweis vorhanden. Einige Hinweise werden kaum oder keine Verwendung finden. Im Verlaufe des Rechtemanagements ergeben sich Präzisierungen der Hinweise.
Ziele sind:
a) Freier Zugang: Bevorzugt freie Lizenzen und Rechtehinweise zu verwenden (Open Access).
Die Reihenfolge der angegebenen Hinweise ist sortiert nach Priorität und möglichst freiem Zugang.
b) Übersichtlichkeit: Die Liste aller verfügbaren und Hinweise klein zu halten.
Die mit römischen Ziffern gekennzeichneten Hinweise zeigen die derzeit intern verwendete Auswahl an, da sie die bisherige Praxis der vorhandenen Bedingungen durch Verträge und Urheberrechte am Ehesten widerspiegelt. Zugunsten der Übersichtlichkeit sollten daher max. 10 (I. bis X.) verwendet werden. Die weiteren (theoretisch möglichen) Lizenzen und Hinweise sollten vermieden werden, es ist aber nicht auszuschließen, dass sie in Einzelfällen notwendig sind, da kein anderer Hinweis die Situation widerspiegelt.
c) Eindeutigkeit: Nicht eindeutige Hinweise wie "Rechte vorbehalten" zu vermeiden und abzuschaffen.
Aufgrund fehlender Rechtehinweise bleibt derzeit noch der Standard "Rechte vorbehalten", der durch eindeutige Kennzeichnung vermieden werden soll.
I. ★ Public Domain Mark 1.0 Kein Urheberrechtsschutz
http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/
PDM wird bei Objekt und Foto verwendet, wenn das Werk gemeinfreie "Flachware" (2D) ist, damit ist auch die Reproduktion gemeinfrei. Ziel ist es, dies auch auf dreidimensonale Werke zu übertragen, soweit es möglich ist, da § 68 UrhG allein von "visuellen Werken" spricht. [1]
II. ★ CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
CC0 und CC-Lizenzen generell sind für eigene Werke gedacht. Eine CC-Lizenz auf gemeinfreie Werke zu vergeben kann demnach als eine Rechtsanmaßung verstanden werden. Insofern steht CC0 häufig in Konflikt zu PDM, obschon der Effekt freier Verfügbarkeit und Nutzung derselbe ist.[2] Die Metadaten aus Foto Marburg im Bildindex sind vom DDK als Urheberin mit CC0 frei verfügbar, da dies die Voraussetzung für die Lieferung in die DDB ist.
- CC BY 4.0 Namensnennung 4.0 International
III. ★ CC BY-SA 4.0 Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
CC BY-SA ist unsere Standard-Lizenz für Fotografien aus Kampagnen und Projekten, meistens bei panoramafreien Außenaufnahmen oder sonstigen Aufnahmen dreidimensionaler Objekte. So wird gewährleistet, dass das Bildarchiv Foto Marburg und Fotograf:innen genannt werden. Ebenso werden Urheber:innen der Werke im Bildindex genannt und sollten berücksichtigt werden. Dritte unterliegen denselben Bedingungen.
IV. ★ CC BY-NC-SA 4.0 Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/
"Non commercial" sollte vermieden werden, da ein "Open Access" damit nicht ausreichend vorhanden wäre. Jedoch können Innenaufnahmen und Verträge mit Eigentümer:innen von Liegenschaften diese Einschränkung erfordern.
- CC BY-ND 4.0 Namensnennung - Keine Bearbeitung 4.0 International
- CC BY-NC-ND 4.0 Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0 International
V. ★ NoC-CR Kein Urheberrechtsschutz - Vertragliche Beschränkungen
http://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/
Für Fotografien gemeinfreier Werke ist normalerweise eine Kennzeichnung mit "Public Domain" erforderlich. Auf der Ebene des fotografierten Werkes sollte daher die Gemeinfreiheit erkennbar sein. Dennoch können Verträge vorliegen, die eine Einschränkung der Nutzung vorsehen. Dazu dient dieser Rechtehinweis, dass es zwar keinen Urheberrechtsschutz mehr gibt, aber vertragliche Beschränkungen.
VI. ★ NoC-OKLR Kein Urheberrechtsschutz - Andere rechtliche Beschränkungen
https://rightsstatements.org/vocab/NoC-OKLR/
Sind bei Fotografien gemeinfreier Werke Einschränkungen vorhanden, die nicht über einen Vertrag definiert sind sondern durch irgendeinen anderen Anhaltspunkt, z.B. Fotografien von Personen, Sperrvermerke, interne Dokumentation, so wird ausnahmsweise dieser Rechtehinweis verwendet.
- InC-EDU Urheberrechtsschutz - Nutzung zu Bildungszwecken erlaubt
- InC-NC Urheberrechtsschutz - Nicht kommerzielle Nutzung gestattet
VII. ★ InC Urheberrechtsschutz
http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
Werke zeitgenössischer Künstler:innen (lebend und bis 70 Jahre nach Sterbedatum) sind zwingend mit "In Copyright" zu kennzeichnen. Das vermerkte Urheberrecht überträgt sich somit auf die Reproduktion von Flachware.
- InC-OW-EU Urheberrechtsschutz - Verwaistes Werk EU
VIII. ★ InC-RUU Urheberrechtsschutz - Rechteinhaber nicht auffindbar oder identifizierbar
Durch verlässliche Datierung eines anonymen Werkes kann sich ergeben, dass das Werk und seine Reproduktionen dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Durch diesen Hinweis wird gekennzeichnet, dass wir uns um die Suche nach dem/der Urheber:in bemüht haben.
IX. ★ UND Urheberrechtsschutz ungewiss
X. ★ NKC Kein Urheberrechtsschutz bekannt
- NoC-US Kein Urheberrechtsschutz - Vereinigte Staaten
XI. CNE Urheberrechtsschutz nicht bewertet
(XII. a) Rechte vorbehalten – Freier Zugang
Gilt derzeit noch für alle Objekte und Fotos, die im Bildindex mit Bild erscheinen. Soll für DDB nicht mehr verwendet werden und wird durch Lizenzen oder Rechtehinweise ersetzt.
(XII. b) Rechte vorbehalten – Zugang nach Autorisierung
Gilt derzeit noch für alle Objekte und Fotos, die im Bildindex beschrieben sind, aber durch Kennzeichnung "gesperrt" ohne Bild erscheinen. Soll für DDB nicht mehr verwendet werden und wird durch Lizenzen oder Rechtehinweise ersetzt.
Siehe auch
Lizenzen und Rechtehinweise werden hier verwendet: