Gemeinfreiheit
Gemeinfreiheit (gemeinfrei)
Der Begriff "gemeinfrei" [1] wird bei Personen in 3189_(Urheberrecht-Ende) eingetragen, wenn mehr als 70 Jahre zum Sterbedatum vergangen sind.
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Der Begriff "gemeinfrei" [1] wird bei Personen in 3189_(Urheberrecht-Ende) eingetragen, wenn mehr als 70 Jahre zum Sterbedatum vergangen sind.
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